Kündigung Handyvertrag

Kündigung Handyvertrag

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen Verbraucher immer häufiger ihren bestehenden Handyvertrag (Mobilfunkvertrag). Neue Mobilfunktarifverträge weisen in den meisten Fällen wesentlich günstigere Konditionen für das mobile Telefonieren auf als ein Verbleib im bisherigen Handyvertrag. Kunden von Mobilfunkunternehmen werden meist schlechter behandelt als Interessenten, die erst einen Mobilfunkvertrag abschliessen möchten, denn es kommt so gut wie nie vor, dass eine Bestandskunde eines Mobilfunkunternehmens angerufen wird, um diesem wirklich einen günstigeren Vertrag anzubieten, oder die bestehenen Konditionen zu senken. Es ist zu empfehlen, als Neukunden gleich kurz nach dem Abschluß des neuen Handyvertrages schon gleich ein Kündigungschreiben an den Mobilfunkanbieter zu senden, so kann die Kündigungsfrist des Handyvertrages nicht vergessen werden und der Handyvertrag läuft quasi automatisch aus.

Möchte man sich die Möglichkeit erhalten nach Ablauf Ihrer Handyvertragslaufzeit in dann günstigere Mobilfunktarife zu wechseln, müssen daher unbedingt der aktuelle Handyvertrag fristgerecht gekündigt werden. Einen bereits gekündigten Mobilfunkvertrag letztlich doch weiterzuführen, also diesen beizubehalten, vielleicht wegen eine bestehenden Telefonnummer, die übrigens gesetzlich geregelt vom alten Anbieter an den neuen sofort übergeben werden muss, ist normalerweise überhaupt kein Problem. Man kann daher unbesorgt auf jeden Fall kündigen. Wird die Kündigung nicht  rechtzeitig ausgesprochen (bitte immer schriftlich) verlängert sich die aktuelle Vertragslaufzeit in der Regel um 6 bis 12 Monate.

Fristlose Kündigung können Sie in der Regel vergessen. Sind Sie jedoch in finanzielle Not geraten, so rufen Sie den Mobilfunkbetreiben an und schildern Ihre Lage, eventuelle wird man einen Auflösungsvereinbarung mit Ihnen treffen.

 

Kündigung Handyvertrag

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